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   BSG, 13.04.2021 - B 13 R 19/20 BH   

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https://dejure.org/2021,15889
BSG, 13.04.2021 - B 13 R 19/20 BH (https://dejure.org/2021,15889)
BSG, Entscheidung vom 13.04.2021 - B 13 R 19/20 BH (https://dejure.org/2021,15889)
BSG, Entscheidung vom 13. April 2021 - B 13 R 19/20 BH (https://dejure.org/2021,15889)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neufestsetzung einer Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Neufestsetzung einer Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 13.04.2021 - B 13 R 19/20 BH
    Insbesondere sind die rechtlichen Grundsätze, auf deren Grundlage ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung zu gewähren ist, durch die Rechtsprechung des BSG geklärt (vgl zuletzt BSG Urteil vom 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - BSGE 129, 274 = SozR 4-2600 § 43 Nr. 22, RdNr 13 ff mwN) .
  • BSG, 09.01.2006 - B 1 KR 52/05 B

    Ladung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 13.04.2021 - B 13 R 19/20 BH
    Das LSG durfte diesen Antrag ablehnen, weil die Sachverständige diese Frage bereits in ihrem im Verwaltungsverfahren erstatteten Gutachten beantwortet hatte und die Antwort den vom Kläger in die mündliche Verhandlung eingeführten Hinweisen der Deutschen Rentenversicherung zur Erstattung sozialmedizinischer Gutachten entsprach (vgl zur nicht notwendigen Ladung eines Sachverständigen bei bereits beantworteter Fragestellung BSG Urteil vom 16.1.1986 - 4b RV 27/85 - SozR 1750 § 411 Nr. 2 - juris RdNr 25; BSG Beschluss vom 9.1.2006 - B 1 KR 52/05 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 16.01.1986 - 4b RV 27/85
    Auszug aus BSG, 13.04.2021 - B 13 R 19/20 BH
    Das LSG durfte diesen Antrag ablehnen, weil die Sachverständige diese Frage bereits in ihrem im Verwaltungsverfahren erstatteten Gutachten beantwortet hatte und die Antwort den vom Kläger in die mündliche Verhandlung eingeführten Hinweisen der Deutschen Rentenversicherung zur Erstattung sozialmedizinischer Gutachten entsprach (vgl zur nicht notwendigen Ladung eines Sachverständigen bei bereits beantworteter Fragestellung BSG Urteil vom 16.1.1986 - 4b RV 27/85 - SozR 1750 § 411 Nr. 2 - juris RdNr 25; BSG Beschluss vom 9.1.2006 - B 1 KR 52/05 B - juris RdNr 7) .
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